1.1 Die Leistungen von Benjamin Kraus ( Smarthome-Results), nachfolgend „Unternehmer“ genannt, werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten mithin auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte verwandter Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Unternehmers.
1.2 Der Unternehmer erbringt grundsätzlich handwerkliche Tätigkeiten sowie Dienstleistungen vor Ort oder Remote, fertigt speziell vereinbarte Sachen an und verkauft Sachen an den Kunden.
2.1 Angebote des Unternehmers sind grundsätzlich, sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde, freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot des Unternehmers unterbreitet wurde und nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 6 Wochen nach Abgabe bindend.
2.2 Ein Vertrag mit dem Unternehmer kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder unterschriebenen Angebots auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail.
2.3 Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen sind gedankliches und urheberrechtliches Eigentum des Unternehmers und dürfen zum Schutze des Betriebes ohne Zustimmung des Unternehmers dritten Personen nicht ausgehändigt, gezeigt oder sonst wie zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss eines Vertrages mit dem Unternehmer unverzüglich an diesen zurückzugeben.
3.1 Der Unternehmer erbringt seine Leistung, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde: zu den erfassten Einheitspreisen im Angebot oder Kostenvoranschlag, (ändert sich die Menge bleibt der Einheitspreis konstant) wird für ein bestimmtes Produkt nichts vereinbart so gilt die Preisempfehlung des Herstellers, wird für Leistungen nichts anderes vereinbart so gilt ein Stundensatz von 120 Euro inkl. MwSt.
3.2 Bei der Berechnung der Handwerksleistung / Dienstleistung nach Aufwand werden die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert ausgewiesen.
3.3 Wird die Leistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so werden nur die einzelnen Positionen mit Mengenangabe aufgelistet.
3.4 Für alle Aufträge behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Anzahlungsrechung von 60% der Auftragssumme vor Leistungsantritt sowie eine Abschlagszahlung von 20% während des Erfüllungszeitraumes, zu stellen.
3.5 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Unternehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 11,5 % p.a. zu. Wird das Zahlungsziel überschritten so werden alle Leistungen sofort eingestellt, Schäden oder Verzug oder sonstiges die sich daraus für den Kunden ergeben, können nicht gegenüber Benjamin Kraus Smarthome-Results geltend gemacht werden.
3.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Unternehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.1 Der Unternehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zur vollständigen –Zahlungserfüllung aus dem Vertrag vor. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Unternehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Veräußert der Kunde, der kein Verbraucher ist, den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Unternehmers offen zu legen. Ferner darf der Kunde, der kein Verbraucher ist, mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden die Rechte des Unternehmers beeinträchtigt, z.B. durch Pfändung, muss der Kunde ihm dies unverzüglich mitteilen. In diesem Falle trägt der Kunde die Beweislast für den Zugang der Information bei dem Unternehmer.
4.2 Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Kunden, der kein Verbraucher ist, geworden sind, verpflichtet sich dieser bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Unternehmer die Demontage der Sachen, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen im Zweifel über die Eigentumslage zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, der kein Verbraucher ist.
4.3 Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Kunde, der kein Verbraucher ist, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Unternehmers an den Unternehmer.
5.1 Der Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Unternehmer diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme soll am Erfüllungsort erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.2 Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Unternehmer unverzüglich abholt oder den Unternehmer nicht informiert, ob die erbrachte Arbeitsleistung der vertraglich geschuldeten entspricht. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug haftet der Unternehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden an den Geräten/Sachen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 1 Woche ab Lieferung des Vertragesgegenstandes anzuzeigen. Der Mangel muss schriftlich uns gegenüber gerügt werden. Der Unternehmer haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß. Ist der Kunde ein Kaufmann oder Gewerbetreibender, so gelten die Vorschriften des HGB in Verbindung mit denen des BGB für die Sachmängelhaftung des Unternehmers.
7.1 Der Unternehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Unternehmer in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Wir erheben Daten des Kunden nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen, zur Benachrichtigung von Prüfungsfristen und zur Zusendung von Werbemitteln die ausschließlich von Ludwig Bauer Elektrotechnik stammen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet.
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Unternehmers
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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